Steuerkanzlei Georg Fassin
gemeinsam steuern

Buchhaltung so wie Sie es brauchen:

Buchhaltung ist nicht nur Grundlage für die steuerliche Gewinn-ermittlung. Sie ist auch Informationsquelle für Ihre betrieblichen Entscheidungen. Sie entscheiden, welchen Anspruch Sie an unsere Unterstützung stellen:

  • Wenn Sie die laufende Buchungserfassung selbst oder durch eine Buchhaltungskraft erledigen, können später die fertigen Buchungen für die Abschlusserstellung und Steuererklärungen übergeben werden.
  • wünschen Sie Entlastung von der Buchhaltung und Verantwor-tung für die laufende Buchhaltungsvorfälle beim Steuerberater, übernehmen wir das gern für Sie. Den Ablauf der Übergabe Ihrer gesammelten Belege besprechen wir vorab mit Ihnen.
  • Wege und Zeit sparen Sie im Rahmen der digitalen Buchführung mit elektronischem Belegverkehr. Die Vorteile inkl. elektronischer Belegarchivierung erläutere ich Ihnen gerne.

 

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