Ob für Steuerrecht, Handelsgesetz, zur Vorlage bei Ihrer Bank oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung...
ob für Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft oder Freiberufler
für verschiedene Anlässe benötigen Sie als Unternehmer eine form-gerechte Rechnungslegung über den jährlichen Erfolg Ihrer Tätigkeit.
Dazu erhalten Sie:
· Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht mit Bescheinigung gem. BStBK
· Erstellungsbericht mit und ohne Plausibilitätsprüfung
· Einnahmeüberschussrechnung
· Offenlegung in digitaler Form für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG beim
elektronischen Bundesanzeiger
Eine gezielte wirtschaftliche Analyse, die Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten der Ratingoptimierung bei Ihrer Bank auch für Ratingelemente über den Jahresabschluss hinaus kann je nach Bedarf ergänzend hinzukommen.